Die PSA-Verordnung führt veränderte Risikokategorien ein. Dabei wird zwischen Risikogruppen I, II und III unterschieden. Anders als in der bisherigen PSA-Richtlinie werden verschiedene PSA, von der Risikokategorie II in die III verschoben. Hierzu gehören

  • gesundheitsgefährdende Stoffe und Gemische,
  • schädliche biologische Agenzien,
  • Ertrinken,
  • Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen,
  • Hochdruckstrahl,
  • Verletzungen durch Projektile oder Messerstiche sowie
  • schädlicher Lärm.

Seit 21.4.2018 ist die bisherige PSA-Richtlinie aufgehoben. Es gelten nun nur noch die neuen Regelungen. PSA, die nach der PSA-Richtlinie in Verkehr gebracht worden ist, darf längstens noch 7 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt verfügbar sein (bis 21.4.2023).

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