Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Änderungen gegenüber der Fassung vom 22. Juli 2010:

Anlage 2, Abschnitt 4: Der WZ Kode 31.04 mit der Bezeichnung "Industrielle Be- und Verarbeitung von Holz zu Möbeln (ohne Polstermöbelherstellung)" wird eingefügt und der Betreuungsgruppe III zugeordnet.

Anlage 2, Abschnitt 4: Der WZ Kode 56.1 mit der Bezeichnung "Restaurants, Gaststätten, Imbissstuben, Cafés, Eissalons u. Ä" wird der Betreuungsgruppe II zugeordnet.

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