Kennen Sie das unangenehme Gefühl, wenn Ihnen jemand Fremdes zu nahe kommt? Haben Sie sich schon mal über einen blauen Fleck am Oberschenkel geärgert, weil Sie sich in beengten Verhältnissen an einer Tischkante gestoßen haben? Mit einer guten und ausreichenden Flächengestaltung können Sie solche Situationen in Ihrem Call Center vermeiden.

Rechtliche Grundlagen
  • §§ 3 und 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) i.V.m. Anhang Anforderungen und Maßnahmen für Arbeitsstätten nach § 3 Abs. 1, Nr. 1, 2 und 6.1
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.2 "Raumabmessungen und Bewegungsflächen"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A1.8 "Verkehrswege"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan
Weitere Informationen
  • DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (bisher BGI 650)
  • DGUV Information 215-441 "Büroraumplanung - Hilfen für das systematische Planen und Gestalten von Büros" (bisher BGI 5050)
Gefährdungen

In beengten Räumlichkeiten bestehen für Ihre Beschäftigten die folgenden Gefährdungen:

  • Anstoßen, z. B. an Tischen oder an anderen Einrichtungsgegenständen,
  • Einnehmen von ungünstigen oder nicht ergonomischen Körperhaltungen,
  • Sturz- und Stolperunfälle, z. B. durch eingeengte Verkehrswege oder auf Wegen abgestellten Arbeitsmitteln und -materialien,
  • Gefühl der Belästigung, Bedrängung oder Bedrohung durch Verletzung der persönlichen Distanz,
  • Beeinträchtigungen durch ungünstige Raumakustik und ungünstiges Raumklima.

Denken Sie an den Notfall!

Engpässe, verstellte Verkehrswege und nicht benutzbare Fluchtwege können in Notfallsituationen zu unnötigen Behinderungen führen, Panik auslösen und eine kontrollierte Evakuierung verhindern.
Maßnahmen

Bildschirm- und Büroarbeitsplätze

Damit in Ihrem Call Center ausreichend Flächen zur Verfügung stehen und um die oben beschriebenen Gefährdungen zu vermeiden, sind für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze folgende Richtwerte festgelegt:

  • 8 m² bis 10 m² Grundfläche pro Arbeitsplatz bzw.,
  • 12 m² bis 15 m² Grundfläche pro Arbeitsplatz im Großraumbüro (d. h. Grundfläche > 400 m² ).

Diese Flächen setzten sich in der Regel aus folgenden Einzelflächen zusammen:

  • Arbeitsfläche (Platte Büroarbeitstisch) mindestens 1.600 mm Breite 800 mm Tiefe (bei geringem Arbeitsmittelbedarf ist eine Verringerung auf 1.200 mm Breite möglich; vgl. Kapitel 3.8)
  • Bewegungsfläche am Arbeitsplatz mindestens 1,5 m² (Breite und Tiefe mindestens 1 m)

    • mindestens 1,20 m Breite der Bewegungsfläche für nebeneinander angeordnete Arbeitsplätze
  • Stellflächen für weitere Büromöbel sowie Büromaschinen und -geräte (Drucker, Kopierer, Fax)
  • Funktionsflächen für bewegliche Teile von Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen
  • Benutzerflächen für Personen an Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen mindestens 800 mm Tiefe bzw.

    • Funktionsflächen an Möbeln, Maschinen, Geräten und Einrichtungen (z. B. Schrank mit Auszug) zuzüglich 500 mm Sicherheitsabstand (vgl. Abbildung 17)
    • ausreichend breite Verkehrswege (Infokasten Verkehrswegbreiten)
  • Berücksichtigen Sie bei der Flächenplanung Ihres Call Centers Flächen für Pausenbereiche sowie Besprechungs- und Kommunikationszonen. In Großraumbüros können diese in die Fläche des Großraumbüros integriert sein.
  • Sie müssen für Fenster, Türen oder andere bautechnische Einrichtungen sowie für Möbel ausreichende Funktionsflächen vorsehen, damit Ihre Beschäftigten diese ungehindert öffnen können. Tragen Sie Sorge dafür, dass dabei keine Quetsch-, Scher- und Stoßstellen zu anderen Gebäudeteilen oder Einrichtungsgegenständen entstehen (z. B. Sicherheitsabstand zum Körper von mindestens 500 mm).

Verkehrs- und Fluchtwege

  • Sorgen Sie dafür, dass Verkehrswege, die auch Fluchtwege sind, ständig freigehalten werden.

Abb. 16 Flächen am Arbeitsplatz im Call Center

  • Achten Sie auf ausreichend breite Verkehrswege. Die Mindestbreite der Verkehrswege (vgl. Abbildung 18) darf nicht durch bewegliche Teile von Arbeitsmitteln eingeschränkt werden.
  • Stellen Sie sicher, dass der Zugang zum persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz mindestens 600 mm beträgt und, dass Gänge zu gelegentlich benutzten Betriebseinrichtungen (z. B. Thermostat Heizkörper, Fenster) mindestens 500 mm breit sind.
  • Achten Sie auf eine barrierefreie Gestaltung. Hierdurch können größere Flächen und Verkehrswegbreiten notwendig sein.

Raumhöhe

  • Achten Sie auf eine ausreichende Raumhöhe Ihres Call Centers. Diese richtet sich nach der Grundfläche der Arbeitsräume (vgl. Abbildung 19).
  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung können Sie prüfen, ob das Maß für die Raumhöhe um 0,25 m herabgesetzt werden kann. Dies ist nur dann möglich, wenn keine gesundheitlichen Bedenken für Ihre Beschäftigten bestehen. Sie dürfen jedoch eine lichte Höhe von 2,50 m nicht unterschreiten. In Arbeitsräumen bis zu 50 m² Grundfläche können Sie die lichte Höhe auf das nach Landesbaurecht zulässige Maß herabsetzen, wenn dies mit der Nutzung der Arbeitsräume vereinbar ist.

Abb. 17 Benutz...

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