6.2.6.1.1

Beim Spritzlackieren besteht die Gefahr des Hautkontaktes durch Spritzer oder Rückprallnebel mit Verunreinigung der Arbeitskleidung sowie Gefährdung durch Lösemitteldämpfe und Spritzer. Daher sollten diese Arbeiten in einer Lackierkabine oder einem Spritzstand mit Absaugung durchgeführt werden.

6.2.6.1.2

Als persönliche Schutzausrüstungen sind ein Einweg-Spritzeranzug, gegebenenfalls Atemschutzmaske mit Kombinationsfilter, z. B. Typ A1P2, sowie Schutzhandschuhe aus Butylkautschuk oder Nitril zu tragen. [1]

[1] Einweg-Spritzeranzüge sind Einweg-Schutzanzüge, z. B. mit Kapuze, die die normale Arbeitskleidung vor Farbspritzern oder auch vor Stäuben, z. B. Beschichtungspulver, schützen; sie können nach der Tätigkeit ausgezogen und gegebenenfalls mehrfach benutzt werden.

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