Nach Anhang 2 Nr. 2.4 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer die Arbeitsmittel vor der Benutzung auf Mängel zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, die sich auf die Sicherheit der Beschäftigten auswirken können, dürfen die Arbeitsmittel nicht benutzt werden.

Es wird empfohlen, vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Maschine die Checkliste aus Anhang 3 der BG-Regel “Allgemeine Checkliste für die Erstinbetriebnahme von Maschinen” zu verwenden. In dieser Liste sind wesentliche Anforderungen aus Anhang I der Maschinenrichtlinie zusammengefasst. Für Maschinen, die in Anhang 1 der BG-Regel abgehandelt werden, sollten die dort aufgeführten Fragen einbezogen werden.

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