1.1

Diese Richtlinien finden Anwendung auf Anlagen zum Erzeugen, Fortleiten und Verwenden von Ozon als Wasseraufbereitungsmittel für Trink-, Schwimmbecken-, Betriebs- und Abwasser.

  Anforderungen an Ozonerzeugungsanlagen siehe auch DIN 19 627 "Ozonerzeugungsanlagen zur Wasseraufbereitung" und DVGW-Merkblatt W625 "Anlagen zur Erzeugung und Dosierung von Ozon".
 

1.2

Diese Richtlinien finden keine Anwendung auf Unterdruckanlagen mit einer maximalen Leistung von 2 g/h Ozon.

 

1.3

Diese Richtlinien finden ferner keine Anwendung auf Ozonanlagen oder auf Teile von ihnen, die im Freien aufgestellt sind.

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