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Herausgeber: HVBG - Berufsgenossenschaftliche Zentrale für Sicherheit und Gesundheit Ausschuss Arbeitsmedizin

Teil 1 Physische Belastungen ohne Vibrationen

Vorbemerkung

Diese Handlungsanleitung (Teil 1) dient als Handlungshilfe zur Ermittlung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Belastungen des Muskel- und Skelettsystems. Der Betriebsarzt unterstützt den Unternehmer hierbei und übernimmt in der Regel den Auftrag zur Durchführung der erforderlichen Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Teil 2 der Handlungsanleitung erläutert die in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vorgegebenen Untersuchungsanlässe für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen bei Vibrationsbelastungen.

1 Rechtsvorschriften

Bei Beschäftigten, die bei ihrer Tätigkeit Belastungen ausgesetzt sind, welche die Funktionen des Muskel- und Skelettsystems beeinträchtigen können, sind nach folgenden Rechtsvorschriften Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten bzw. durchzuführen:

2 Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Erstuntersuchungen sind vor Aufnahme der Tätigkeit durchzuführen. Für Nachuntersuchungen gelten in der Regel die nachstehend genannten Fristen:

Untersuchungsarten, Fristen

Erstuntersuchung Vor Aufnahme einer Tätigkeit an Arbeitsplätzen, an denen erhöhte Belastungen des Muskel-/ und Skelettsystems auftreten und die Kriterien erfüllt sind
Nachuntersuchungen Nach 60 Monaten, ab 40 Jahre nach 36 Monaten nach Beendigung der Tätigkeit[1]
Vorzeitige Nachuntersuchung z.B.
wenn bei einer Untersuchung Befunde erhoben werden, die eine kürzere, vom Arzt zu bestimmende Frist, angeraten erscheinen lassen
auf Wunsch eines Beschäftigten, der einen ursächlichen Zusammenhang zwischen seiner Erkrankung und der Tätigkeit am Arbeitsplatz vermutet
zur Beurteilung der individuellen Belastbarkeit, z.B. bei Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung oder Operation

Die Vorsorgeuntersuchungen sind von einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" entsprechend dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 46 "Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" als Basis- und Ergänzungsuntersuchung durchzuführen. Die Ergänzungsuntersuchung erfordert besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch eine arbeitsmedizinisch-orthopädische Fortbildung erworben werden können.

Weitere Anhaltspunkte für die Durchführung von Untersuchungen ergeben sich aus:

  • Verdachtsmeldungen zu Berufskrankheiten
  • signifikanten Häufungen von ärztlichen Befunden bei Vorsorgeuntersuchungen,
  • gehäuften Vorstellungen von Beschäftigten mit Überlastungsbeschwerden am Muskel-Skelett-System beim Betriebsarzt
  • berufs- oder tätigkeitsspezifischen Schwerpunkten der krankheitsbedingten Ausfallzeiten.
[1] Untersuchungen bei Beendigung der Tätigkeit sind anzubieten, wenn während der Tätigkeit Pflichtuntersuchungen erforderlich waren bzw. Untersuchungen angeboten werden mussten. .

3 Untersuchungsanlässe

Die Untersuchungsanlässe sind gegliedert nach der Art der Tätigkeit, der Gefährdung bzw. der Belastung:

a) Manuelle Lastenhandhabung

  • Heben, Halten, Tragen
  • Ziehen, Schieben.

b) Erzwungene Körperhaltungen

  • Sitzen
  • Stehen
  • Rumpfbeuge
  • Hocken, Knien, Fersensitz, Kriechgang, Liegen
  • Arme über Schulterniveau.

c) Arbeit mit erhöhter Kraftanstrengung und/oder Krafteinwirkung

  • Schwer zugängliche Arbeitsstellen (Steigen, Klettern)
  • Einsatz des Hand-Arm-Systems als Werkzeug (Klopfen, Hämmern, Drehen, Drücken)
  • Kraft- oder Druckeinwirkung bei der Bedienung von Arbeitsmitteln.

d) Repetitive Tätigkeiten mit hohen Handhabungsfrequenzen

  • Arbeitsplätze sind durch unterschiedliche Kombinationen von Art, Intensität und Dauer bzw. Häufigkeit dieser körperlichen Belastungen gekennzeichnet, aber nicht alle Arbeitsplätze mit körperlichen Belastungen bergen ein besonderes Risiko der Entstehung oder Verschlimmerung von arbeitsbedingten Muskel-Skelett-Erkrankungen.

Eine Checkliste (Anhang 1) zur Prüfung der Erforderlichkeit von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge bei hohen körperlichen Belastungen des Muskel-Skelett-Systems soll helfen, die Arbeitsplätze zu identifizieren, an denen tatsächlich ein erheblich erhöhtes Risiko besteht. Die Checkliste ist geeignet, um Arbeitsplätze mit erhöhten Gefährdungen auszuwählen sowie Informationen über die Art der Belastung und nach Möglichkeit auch über bisher bekannte gesundheitliche Folgen dieser Belastungen zu erhalten.

Die Checkliste (Anhang 1) ist eine erste Stufe der Gefährdungsbeurteilung, die vertieft werden sollte, wenn

  1. durch diese orientierende Beurteilung keine befriedigende Einschätzung möglich ist, ob gefährdende körperliche Belastungen vorhanden sind, oder
  2. weitere Informationen benötigt werden, um zu klären, ob zielgerichtete Veränderungen der Arbeit...

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