Aussagen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit asbestfaserhaltigen Stäuben finden sich in TRGS 517 "Tätigkeiten mit potenziell asbesthaltigen mineralischen Rohstoffen und daraus hergestellten Zubereitungen und Erzeugnissen" und TRGS 519 "Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten" und in der Berufsgenossenschaftlichen Information "Verfahren mit geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten" (BGI 664), in denen Bestimmungen der GefStoffV im Zusammenhang mit asbestfaserhaltigem Staub allgemein erläutert bzw. konkretisiert werden.

Weitere Hinweise für nachgehende Untersuchungen finden sich unter

http://www.bgetf.de/gvs/gvs_startseite.html.

Berufskrankheiten: § 9 Abs. 1 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)

  • Nr. 4103 "Asbeststaublungenerkrankung (Asbestose) oder durch Asbeststaub verursachte Erkrankung der Pleura
  • Nr. 4104 "Lungenkrebs in Verbindung mit Asbeststaublungenerkrankung, in Verbindung mit durch Asbeststaub verursachter Erkrankung der Pleura oder bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Asbeststaub-Dosis am Arbeitsplatz von mindestens 25 Faserjahren"
  • Nr. 4105 "Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des Bauchfells und des Perikards".

Siehe in diesem Zusammenhang: BK-Report 1/2007 "Faserjahre".

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