24 Unterrichtseinheiten (UE) zu 45 Minuten

Im Modul D soll die zur Durchführung von Baumarbeiten mit der Motorsäge erforderliche Fachkunde bei Verwendung von Hubarbeitsbühnen, Arbeitskörben an Drehleitern oder anderer Aufstiegsmöglichkeiten vermittelt werden. Arbeiten mit der Motorsäge in Kombination mit der Seilklettertechnik werden nicht erfasst.

Lehrgangsschwerpunkte
  • Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger
  • Auswahl geeigneter Motorsägen und Abseilausrüstung
  • Spezielle Schnitt- und Abseiltechniken
  • Stückweises Absetzen von Starkästen und Stammteilen
  • Stückweise Fällung
  • Persönliche Schutzausrüstung für Personen im Arbeitskorb
Teilnahmevoraussetzungen
  • Erfolgreich absolviertes Modul B - "Baumfällung und Aufarbeitung" oder AS-Baum-I der SVLFG
  • Befähigung zum Bedienen von Hubarbeitsbühnen nach dem DGUV Grundsatz 308-008[1] "Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen"
  • Befähigung im Sinne von § 7 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" i.V. m. DGUV Regel 114-018 "Waldarbeiten", körperliche und geistige Eignung
  • Auf die praktische Ausbildung abgestimmte persönliche Schutzausrüstung
Theoretische Lehrinhalte Dauer mindestens 6 UE
1 Maschinen, Geräte und Aufstiegsmittel
  1.1 Auswahl, bestimmungsgemäßer Einsatz
    Auswahl geeigneter Motorsägen
    Auswahl und Einsatz geeigneter Aufstiegsmittel
    Spezielle Fäll- und Schnitttechniken
    Auswahl und Einsatz geeigneter Arbeitsmittel (z. B. Handsägen, Abseilgerät, Seile, Anschlagmittel, Fällhilfen)
    Wahl der sicheren Arbeitsposition
2 Arbeitsschutz
  2.1

Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften und Regeln der Unfallversicherungsträger

Maßnahmen zur sicheren Durchführung gefährlicher Baumarbeiten zusätzlich zu den Inhalten des Grundmoduls
    Erkennen und Beurteilen von Gefährdungen (incl. Baumsicherheitsbeurteilung), Betriebsanweisung, schriftlicher Arbeitsauftrag
    Auswahl und Einsatz persönlicher Schutzausrüstung
    Gefahrenbereiche und Sicherheitsabstände (z. B. Fallbereich von Ästen, Baumteilen)
    Unzulässige Arbeitsweisen und -techniken (z. B. keine Arbeiten über Schulterhöhe)
  2.2 Arbeitstechniken
    Wahl einer sicheren und ergonomischen Arbeitsposition
    Starten der Motorsäge
    Schnitttechniken an Ästen, Kronenteilen und Stämmen
    Absetzen von Ästen und Stämmen
    Stückweise Fällung
    Abseiltechnik
Praktische Lehrinhalte Dauer mindestens 18 UE
3 Arbeit mit der Motorsäge in der Praxis
  3.1 Arbeitsvorbereitung, Ermittlung der Einsatzbedingungen
    Sicherheitstechnische Beurteilung der auszuführenden Arbeiten (Einsatzort bezogene Gefährdungsbeurteilung), z. B. Beurteilung der Witterungs- und Umgebungseinflüsse, Fallbereich und Gefahrenbereich von Ästen und Kronenteilen
    Sicherungsmaßnahmen, Absicherung des Arbeitsortes
    Bereitstellung, Auswahl und Einsatz von Maschinen und Geräten entsprechend der durchzuführenden Arbeit
    Personaleinsatz, Verantwortung bei Arbeitsdurchführung (Aufsicht und Weisungsbefugnis), Kommunikation, z. B. Funkgeräteeinsatz
  3.2 Praktische Übungen
    Schnittübungen in der Baumkrone (z. B. Stufenschnitt, Kerbschnitt, Gegenschnitt)
    Spezielle Fäll- und Trennschnitte am Stamm
    Verschiedene Abseiltechniken abgeschnittener Äste und Stammteile, ggf. als Vorführung

Pro Ausbilder bzw. Ausbilderin dürfen in der Regel im Praxisteil 4 Personen, in begründeten Einzelfällen abweichend maximal 6 Personen, ausgebildet werden.

Die Gesamtstundenzahl beträgt 24 UE zu 45 Minuten, die über 3 zusammenhängende Lehrgangstage zu verteilen sind. Die Inhalte müssen praxisgerecht vermittelt werden.

Eine personenbezogene Lernerfolgskontrolle der theoretischen und praktischen Ausbildung ist erforderlich. Eine erfolgreiche Teilnahme ist zur Zertifikatsvergabe (Muster einer Bescheinigung siehe Anlage 3) erforderlich.

Aus dem auszustellenden Zertifikat muss hervorgehen, dass Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Arbeit mit Motorsägen in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern mit stückweisem Abtragen von Bäumen erworben wurden.

[1] bei nicht vorhandener Befähigung zum Bedienen der Hubarbeitsbühne ist diese innerhalb des Lehrgang bei zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit zu erwerben. Ausnahme: Bedienung Hubarbeitsbühne wird vom Verleiher durchgeführt.

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