Für Kühlschmierstoff gibt es keinen Arbeitsplatzgrenzwert mehr. Zur Bewertung werden als Anhaltswert die früheren Luftgrenzwerte herangezogen. Die Einteilung der komplexen Kohlenwasserstoffe in Emissionsgruppen war in der TRGS 901, Nr. 72 aufgeführt (jetzt zurückgezogen). Der frühere Grenzwert für KSS nach DIN 51385 bei spanender Metallbearbeitung betrug 10 mg/m³. Die Bewertung erfolgt nach TRGS 402.

Siehe DIN 51385 "Schmierstoffe; Kühlschmierstoffe; Begriffe" sowie Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 402 "Ermitteln und Beurteilen der Gefährdungen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen: Inhalative Exposition".

Die Messergebnisse sind repräsentativ für die Schichtlänge. Die Ergebnisse der Expositionsmessungen (siehe Anhang) liegen für KSS weit unter dem Beurteilungsmaßstab, hier der alte MAK-Wert aus der Bearbeitungsliste des AGS. Die Bewertungsindizes für Stoffgemische sind bei allen Messserien kleiner als eins.

Zusätzliche Kurzzeitwert-Messungen wurden nicht durchgeführt. Aufgrund einer rechnerischen Abschätzung ist davon auszugehen, dass die Kurzzeitwerte der berücksichtigten Stoffe zu keiner Zeit überschritten wurden.

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