Die Gefahrstoffverordnung gibt keine Form für das Explosionsschutzdokument vor. Der folgende Aufbau des Explosionsschutzdokumentes basiert auf dem ehemaligen Abschnitt E 6 "Explosionsschutzdokument" der EX-RL (DGUV Regel 113-001):
1. |
Angabe des Betriebes/Betriebsteils/Arbeitsbereichs |
2. |
Verantwortliche Person für den Betrieb/Betriebsteil/Arbeitsbereich, Erstellungsdatum und Anhänge sowie mitgeltende Dokumente |
3. |
Kurzbeschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten |
4. |
Verfahrensbeschreibung |
5. |
Stoffdaten |
7. |
Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
|
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