Das Global Harmonisierte System beinhaltet harmonisierte Einstufungskriterien für Stoffe und Gemische. Für eine weltweit einheitliche Gefahrenkommunikation wurden die Kennzeichnungselemente harmonisiert. Dazu wurden folgende Hauptelemente festgelegt:

  • Gefahrenklassen, unterteilt in Unterklassen, Kategorien oder Typen
  • Gefahrenpiktogramme
  • Signalwörter
  • Gefahrenhinweise, sogenannte H-Sätze (hazard statements)
  • Sicherheitshinweise, sogenannte P-Sätze (precautionary statements)

Kernstück der CLP-Verordnung ist der Anhang I, in dem die Kriterien zur Einstufung in die Gefahrenklassen sowie die zu verwendenden Kennzeichnungselemente definiert werden.

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