Bei der Auswahl und beim Einsatz von Meldeeinrichtungen sind insbesondere folgende Kriterien zu beachten:

  • Eignung der Meldeeinrichtung für den vorgesehenen Einsatzzweck
  • bestimmungsgemäße Benutzung entsprechend den Vorgaben des Herstellers
  • Erstellung einer Betriebsanweisung (mit Verhaltenshinweisen bei Funktionsstörungen der Meldeeinrichtung)
  • erstmalige und wiederkehrende Unterweisung der Versicherten entsprechend der Betriebsanweisung
  • regelmäßige Prüfung der Meldeeinrichtungen

Maßnahmen vor der ersten Inbetriebnahme der ausgewählten Meldeeinrichtung

Meldeeinrichtung Maßnahmen Bemerkungen
leitungsgebundenes Telefon Funktionsfähigkeit prüfen; dauernde Erreichbarkeit sicherstellen, Telefon muss sich bei Anruf identifizieren, Anrufspeicherung Es muss geprüft werden, ob bei Stromausfall die Meldefunktion gegeben ist.
stationäre Rufanlage
schnurloses Telefon Funktionsfähigkeit prüfen; dauernde Erreichbarkeit sicherstellen, Telefon muss sich bei Anruf identifizieren, Anrufspeicherung Bei Stromausfall ist kein Betrieb möglich! Dies muss in der Betriebsanweisung unbedingt berücksichtigt werden.
Ladezustand der Batterie muss vom Mobilteil überwacht werden, Signalisierung des Leerzustandes ist unbedingt notwendig
Reichweite des Mobilteils muss vorher ausgetestet werden, eventuell Verstärker einsetzen
Mobiltelefon/Sprechfunkgerät Funktionsfähigkeit prüfen; dauernde Erreichbarkeit sicherstellen, Telefon muss sich bei Anruf identifizieren, Anrufspeicherung Bei Ausfall des Funknetzes ist kein Betrieb möglich! Dies muss in der Betriebsanweisung unbedingt berücksichtigt werden.
Ladezustand der Batterie muss vom Mobilteil überwacht werden, Signalisierung des Leerzustandes ist unbedingt notwendig
Die Funkversorgung des Mobiltelefons muss regelmäßig überprüft werden (Funktionsproben)
Sinnvoll ist die Zuweisung einer Kurzwahltaste!
zeitgesteuerte Kontrollanrufe Zeitabstände der Kontrollanrufe müssen sinnvoll festgelegt werden Verschiedene Empfänger-Systeme realisierbar, diese müssen individuell betrachtet werden
Anrufe müssen quittiert werden
Totmannschaltung Zeitabstände der Quittierung müssen sinnvoll festgelegt werden! Regelmäßige Funktionsprüfung
Zugehörige Steuerbefehle müssen definiert sein
ständige Kameraüberwachung Örtliche Einsatzbedingungen (Beleuchtung, Reflektionen, Vereisung, Schnee) beachten  
Personen-Notsignal-Anlagen unter Nutzung Öffentlicher Telekommunikationsnetze (PNA-11) Lokalisierung sicherstellen und überprüfen  
Technische Eigenschaften (siehe Anhang 2 ) müssen gegeben sein
Personen-Notsignal-Anlagen (gemäß DGUV Regel 112-139) Technische Eigenschaften müssen der VDE V 0825-1 entsprechen  

Tabelle 4 Maßnahmen vor der ersten Inbetriebnahme von Meldeeinrichtungen

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