Führungskräfte sind für die ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie sind damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen. Die Pflichten sind meist nicht konkret im Arbeitsvertrag beschrieben. Sie ergeben sich jedoch aus der Stellenbeschreibung sowie aus der betrieblichen Organisation und Praxis.

Führungskräfte tragen Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch dann, wenn ihnen dies nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Die Verantwortung ist untrennbar mit der Weisungsbefugnis und/oder Verfügungsbefugnis über finanzielle Mittel verbunden. Aufsichtführende Personen (Vorgesetzte) ohne Verantwortung für den Arbeitsschutz gibt es nicht.

§ 13 ArbSchG

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