Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt ist, wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit, in einer Stabsstelle beratend und unterstützend für die Unternehmerin/den Unternehmer tätig bei der:

  • Gestaltung der Arbeitsverfahren und der Arbeitsplätze
  • Beschaffung der Arbeitsmittel sowie der Persönlichen Schutzausrüstungen
  • Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • Eingliederung und Wiedereingliederung Behinderter in den Arbeitsprozess
  • Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Die Betriebsärztin/der Betriebsarzt berät in allen Fragen des Gesundheitsschutzes, insbesondere bei arbeitsmedizinischen, arbeitspsychologischen, hygienischen und ergonomischen Fragen. Außerdem gehören die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Beschäftigten, die arbeitsmedizinische Beurteilung der Arbeitsplätze, die Begehung der Arbeitsstätten sowie die Untersuchung der Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu den Aufgaben. Dabei sind Betriebsärztinnen und Betriebsärzte in der Ausübung ihrer Fachkunde weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.

Abb. 3: Unterschiedliche Sicherheitsbeauftragte

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