Insbesondere folgende Regelungen müssen in die betrieblichen Strukturen und Abläufe integriert werden:

  • Politik und Zielsetzungen im Arbeitsschutz
  • Verantwortung und Aufgaben
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Dokumentation
  • Informationsfluss, Kommunikation und Beteiligung
  • Qualifikation und Weiterbildung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsförderung
  • Beschaffung und Fremdfirmen
  • Arbeitsschutzrelevante Abläufe
  • Notfälle
  • Prüfungen und Begehungen
  • Bewertung und Verbesserung des AMS

Diese Regelungen können in bestehende Managementsysteme integriert werden, z. B. in das Qualitäts- oder Umweltmanagement.

Einzelheiten zu den Bestandteilen eines AMS finden Sie z. B. in unseren branchenorientierten Umsetzungshilfen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?


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