Zugluft ist ein störender Luftzug, der zu einer lokalen Abkühlung insbesondere an unbekleideten Körperflächen führt. Zugluft kann sowohl durch freie Lüftung als auch durch Lüftungsanlagen hervorgerufen werden.

Die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die Arbeitsstättenregel ASR A 3.6 "Lüftung", fordert, dass in Aufenthaltsbereichen keine unzumutbare Zuluft auftreten darf.

Das Empfinden von Zugluft ist abhängig von

  • Lufttemperatur
  • Luftgeschwindigkeit
  • Turbulenzgrad
  • Art der Tätigkeit (Aktivitätsgrad)

Zugluft wird individuell sehr unterschiedlich empfunden. Weiterhin werden Luftströmungen an verschiedenen Körperteilen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Daher spielt auch die Bekleidung bei der Empfindung von Zugluft eine große Rolle. Weitergehende Informationen zur Bewertung von Zugluft stehen in der DIN EN ISO 7730.

Bei der Planung von Absauganlagen und der dazugehörigen Zuluft-Führungen und -Auslässe ist daher die Lage der Arbeitsplätze und anderer Aufenthaltsorte der Beschäftigten zu berücksichtigen.

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