Für die Auswahl der Brandschutz-Anlagentechnik müssen alle Schutzziele definiert sein. Anforderungen an den Brandschutz in einer geplanten Lackieranlage sind in unterschiedlichen Regelwerken enthalten:

  • in baurechtlichen Regelungen (im Brandschutzkonzept festgelegt)
  • in europäischen Maschinensicherheitsnormen
  • im Regelwerk der Sachversicherer (z. B. VdS)
  • in nationalen Arbeitsschutzregelungen (z. B. technische Regeln)
  • im firmeninternen Risiko-Management

Brandschutzanlagen bestehen grundsätzlich aus Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen und Löschanlagen.

Brandmeldeanlagen

Brandmeldeanlagen (Abb. 5) können auch ohne Löschanlagen eingesetzt werden. Sie dienen der Alarmierung der Beschäftigten der Feuerwehr, den Beschäftigten einer dritten Partei oder/und lösen zum Beispiel die Abschaltung der Lackieranlage aus.

Die Auswahl der Brandmeldetechnik erfolgt durch einen Fachplaner oder eine Fachplanerin, der nach DIN 14675 zertifiziert ist. Bei der Auswahl von Brandmeldern, die das Innere von Lackieranlagen überwachen, sind die besonderen Bedingungen des Verfahrens (Aerosol, Stäube, Verschmutzungen, Temperatur) zu berücksichtigen (siehe DIN VDE 0833-2).

Abb. 5:

Brandmelder in einer Lackierkabine

Löschanlagen

Löschanlagen werden entweder automatisch oder manuell ausgelöst. Sprinkleranlagen werden selbsttätig durch Wärme ausgelöst. Eine Gegenüberstellung der wichtigsten Löschanlagenarten für Lackieranlagen zeigt Tabelle 5.

Objektschutzanlagen

Stationäre Objektschutzanlagen werden manuell oder automatisch ausgelöst und können durch gezielte Löschmittelabgabe den erkannten Brand einer einzelnen Einrichtung oder eines Objekts löschen.

Raumschutzanlagen

Stationäre Raumschutzanlagen können manuell oder automatisch ausgelöst werden und löschen durch gezielte Löschmittelabgabe den erkannten Brand innerhalb einer Maschine, einer Kabine oder eines Raums. Eine Brandausbreitung auf angrenzende Bereiche außerhalb des Raums soll verhindert werden.

Örtlich wirkende Löschanlage

Eine örtlich wirkende Löschanlage schützt den besonders gefährdeten Bereich zwischen elektrostatischem Sprühsystem und Werkstück.

Tab. 5: Löschanlagen für Lackieranlagen

Anlageart Vorteile Nachteile Typische Anwendung Besonderheiten
Sprinkleranlage keine Gefährdung für Personen hohe Kosten, Folgeschäden durch Löschwasser möglich Gebäudeschutzanlage Objektschutzanlage umfangreiche Löschwasserbevorratung erforderlich
Sprühflutanlage s.o. kein Gebäudeschutz Objektschutzanlage kaum Anwendung in Lackieranlagen bei sehr schneller Brandausbreitung der Sprinkleranlage vorzuziehen
Feinsprüh-Sprühflutanlage

s.o.

sehr geringer Löschwasserbedarf
kein Gebäudeschutz Objektschutzanlage Anwendung in Lackieranlagen Hoch- und Niederdruckanlagen
Gaslöschanlage geringer Raumbedarf, keine Folgeschäden

Personengefährdung, Erstickungsgefahr, räumliche Begrenzung erforderlich,

bei Arbeiten im Schutzbereich muss die Löschanlage u. U. außer Betrieb genommen werden
Objektschutzanlage, örtlich wirkende Löschanlage Speziallösung für automatische elektrostatische Sprühsysteme

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