Das Einschmelzen und Recycling, z. B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.
Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.
Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material
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