Das Einschmelzen und Recycling, z. B. von Bleischrott, Elektroschrott, Akkus, muss unter Anwendung lüftungstechnischer Maßnahmen durchgeführt werden.

Trotz der technischen Maßnahmen ist eine Überschreitung des Luftgrenzwertes möglich.

Bild 1-7: Einschmelzen von bleihaltigem Material

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