Im Folgenden werden Strahlenschutzbegriffe, die in dieser DGUV Information verwendet werden, in vereinfachter Form erläutert. Einige dieser Begriffe sind in § 3 der Strahlenschutzverordnung näher definiert.

  • Aktivität

    Die Aktivität ist ein Maß für das Strahlungspotenzial eines Stoffes. Sie beschreibt, wie viele radioaktive Zerfälle pro Zeiteinheit geschehen. Die Einheit ist das Becquerel. Früher gab es Grenzwerte für die jährliche Aufnahme von Aktivität in den menschlichen Körper. Diese Grenzwerte der Jahresaktivitätszufuhr (GJAZ) sind mit der Novellierung der Strahlenschutzverordnung vom 1. August 2001 weggefallen. Man orientiert sich jetzt am Primärgrenzwert der effektiven Dosis.

  • Aktivitätskonzentration

    Konzentration eines radioaktiven Stoffes, z. B. in Luft. Gemessen wird die Aktivität in einem bestimmten Volumen. Die Einheit ist dann Bq/m³. Setzt man die Standardatemrate des Menschen von 1,2 m³/h voraus, kann durch Multiplikation mit der Aktivitätskonzentration und dem zugehörigen Dosisfaktor z. B. die effektive Dosis, die aus einer möglichen Inkorporation resultiert, berechnet werden.

  • Alpha-Strahlung

    Die Alpha-Strahlung ist eine Form der ionisierenden Strahlung. Energiereiche Alphateilchen, das sind Heliumkerne, werden aus den Atomkernen eines radioaktiven Stoffes herausgeschleudert. Alpha-Strahlung hat eine sehr kurze Reichweite.

  • "Arbeiten" (im Sinne der Strahlenschutzverordnung)

    Handlungen, die bei natürlich vorkommender Radioaktivität die Strahlenexposition erhöhen können (genaue Definition siehe § 3 Abs. 1 Nr. 2 der Strahlenschutzverordnung).

  • Becquerel (Bq)

    Das Bq ist die Einheit für die Aktivität. Ein Bq bedeutet ein radioaktiver Zerfall pro Sekunde.

  • Beruflich strahlenexponierte Personen

    Personen, die bei ihrer Berufsausübung bei "Arbeiten" im Sinne der Strahlenschutzverordnung mehr als 6 mSv effektive Jahresdosis erhalten können.

    Anmerkung:

    Beim Umgang mit künstlichen radioaktiven Stoffen gilt ein Wert von 1 mSv statt 6 mSv.
  • Beta-Strahlung

    Die Beta-Strahlung ist eine Form der ionisierenden Strahlung. Energiereiche Betateilchen - Elektronen oder Positronen - werden aus den Atomkernen eines radioaktiven Stoffes herausgeschleudert.

  • Dosisfaktor

    Umrechnungsfaktor, um von der Aktivitäts-Aufnahme in den menschlichen Körper auf eine Dosis umrechnen zu können. Der Dosisfaktor hängt ab vom Nuklid, vom Inkorporationspfad (Einatmen) und von der chemischen Form des inkorporierten Nuklids.

  • Effektive Dosis

    Diese Größe gibt die Wirkung der Strahlenexposition auf den gesamten Menschen an, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Strahlenempfindlichkeit verschiedener Organe. Die Einheit ist das Sievert.

  • Gamma-Strahlung

    Das ist hochenergetische, kurzwellige elektromagnetische Strahlung, die aus Atomkernen von radioaktiven Stoffen ausgesandt wird. Diese Strahlung ist sehr durchdringend.

  • Körperdosis

    Dies ist ein Sammelbegriff für die Strahlendosis für den ganzen Körper oder einzelne Organe eines Menschen.

  • Inkorporation

    Die Inkorporation ist die Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper. Dies kann durch Einatmen, Verschlucken, Aufnahme über die Haut oder Eindringen durch Wunden der radioaktiven Stoffe geschehen.

  • Ionisierende Strahlung

    Energiereiche Strahlung, die z. B. aus radioaktiven Stoffen oder aus Röntgeneinrichtungen ausgesandt wird und die getroffenen Atome oder Moleküle ionisieren, d. h. elektrisch aufladen, und damit auch chemische Eigenschaften verändern kann.

  • Nuklid

    Bezeichnung für eine bestimmte Atomart. Es gibt ca. 2 500 verschiedene Nuklide, von denen ca. 2 200 radioaktiv sind (Radionuklide). Bei Thorium, das in den Wolframelektroden enthalten ist, sind die drei Nuklide Th-228, Th-230 und Th-232 zu berücksichtigen.

  • Radioaktivität

    Das ist die Eigenschaft vieler Stoffe, sich von selbst umzuwandeln, wobei ionisierende Strahlung ausgesendet wird.

  • Sievert (Sv), Millisievert (mSv) und Mikrosievert (µSv)

    Die Einheit für die Strahlendosis (Sv) berücksichtigt die unterschiedliche biologische Wirksamkeit verschiedener Strahlenarten auf den Menschen. Es gilt: 1 000 µSv = 1 mSv und 1 000 mSv = 1 Sv

  • Strahlenexposition

    Einwirkung von Strahlung auf den Menschen. Die "Menge" der Strahleneinwirkung wird als Dosis bezeichnet. Man unterscheidet interne und externe Strahlenexpositionen.

  • Strahlenexposition, interne

    Gelangen radioaktive Stoffe in den menschlichen Körper, bestrahlen diese den Menschen bzw. Organe und Gewebe von innen. Die so erhaltene Strahlenexposition wird als interne Strahlenexposition bezeichnet.

  • Strahlenexposition, externe

    Wirkt lediglich eine Strahlenquelle (radioaktiver Stoff, Röntgeneinrichtung) von außen auf den Menschen ein, spricht man von externer Strahlenexposition.

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