Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter handbeschickter Einzweckpressen

Die von "konventionellen" Handeinlegepressen (z. B. Tiefziehpressen) bekannten Handschutzmaßnahmen werden angewendet oder - bei Anwendung von (federrückgestellten) Handhebeln in Verbindung mit langsamer Schließgeschwindigkeit als Sicherheitssystem für die Bedienperson - nachstehende langsame Schließgeschwindigkeiten werden nicht überschritten.

Tabelle 11 Als sicher anzusehende Schließgeschwindigkeiten der Stößelbewegung bei handbeschickten Handhebel-Einzweckpressen

Richtpressen mit Handhebel als Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung, die wegen ihrer besonderen Bauart ausschließlich zum Richten von Wellen und Achsen zwischen Auflagen vorgesehen sind. ≤ 25 mm/s
Richtpressen mit Handhebel als Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung, die steuerungstechnisch so ausgerüstet sind, dass sich bei Bewegungsumkehr am Handhebel kein Nachlauf des Stößels ergibt. ≤ 50 mm/s
Tuschierpressen mit Handhebel als Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung. ≤ 50 mm/s
Werkstattpressen mit Handhebel als Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung für die Gefahr bringende Bewegung. ≤ 25 mm/s

An "Nicht-Einzweckpressen (Sonderpressen)" und "CE"-gekennzeichneten Pressen, die mit Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung gesteuert werden, gilt die langsame Schließgeschwindigkeit der Stößelbewegung und von Pressen-Nebenbewegungen im Werkzeugeinbauraum von ≤ 10 mm/s als sicher. Eine Ausnahme besteht für Richtpressen mit "CE", dafür gibt es eine abweichende Festlegung (2 m/min) der "benannten Stellen".

Wenn Splittergefahr oder die Gefahr des Herausschleuderns von Hilfswerkzeugen oder Werkstücken oder Werkstückauflagen besteht, zum Beispiel an handbedienten Kümpelpressen, Montagepressen oder Richtpressen, werden (stellungsüberwachte) fangende Schutzeinrichtungen eingesetzt.

Bedienseitige Sicherung des Werkzeugeinbauraums alter Einzweck-Pressenautomaten

Die bedienseitige Absicherung von Einzweck-Pressenautomaten beim Automatikbetrieb erfolgt durch direkt angebaute trennende oder opto-elektronische Schutzeinrichtungen oder durch weiträumige Absicherung.

Eine Überprüfung der Maßnahmen zur sicheren Verwendung alter Einzweckpressen kann das Ergebnis bringen, dass zusätzliche technische Maßnahmen durchgeführt werden müssen (siehe dazu BetrSichV in Verbindung mit BekBS 1114).

[1] (Nicht wesentlich veränderte oder in den EWR importierte) Pressen, die bereits vor Inkrafttreten der ersten EG-Maschinenrichtlinie 89/392/EWG in Verkehr gebracht wurden

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