Beim Handtransport kann besonders die Wirbelsäule geschädigt werden (siehe Abb. 7-1).

Abb. 7-1 Gesunde und geschädigte Bandscheibe

Die Wirbelsäule besteht aus einer Reihe von Wirbelkörpern, die gegeneinander beweglich sind. Zwischen den Wirbelkörpern befinden sich die Bandscheiben, die einerseits die Kraftübertragung zwischen den Wirbeln ermöglichen und andererseits durch ihre Elastizität die Beweglichkeit der Wirbelsäule gewährleisten.

Die Bandscheiben bestehen aus Faserknorpelringen, die einen gallertartigen Kern umfassen. Wenn mit zunehmendem Alter die Elastizität der Ringe nachlässt, können sie auch ohne besondere Belastungen schnell überdehnt werden oder einreißen, und die Bandscheibenkerne können sich vorwölben. Die Folgen sind Schmerzen und Verkrampfungen der benachbarten Muskeln und Bewegungseinschränkungen. Man spricht vom "Hexenschuss" oder vom "steifen Nacken".

Tritt ein Kern völlig durch den Faserring hindurch, spricht man vom "Bandscheibenvorfall". Der Kern verhärtet, drückt auf Nerven und verursacht sehr große Schmerzen und teilweise sehr weitgehende Lähmungen.

Ein Alterungsprozess der Bandscheiben tritt bei allen Menschen auf. Die gesundheitlichen Beschwerden werden durch Überbeanspruchungen der Wirbelsäule wesentlich verstärkt. Daher können Wirbelsäulenerkrankungen im Extremfall als Berufskrankheit anerkannt und von der gesetzlichen Unfallversicherung entschädigt werden.

Zu den Berufskrankheiten gehören aber nur bandscheibenbedingte Erkrankungen

  • der Lendenwirbelsäule durch langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten oder durch langjährige Tätigkeit in extremer Rumpfbeugehaltung,
  • der Halswirbelsäule durch langjähriges Tragen von Lasten auf der Schulter,
  • der Lendenwirbelsäule durch langjährige Einwirkung von Ganzkörperschwingungen, die zur Aufgabe der Tätigkeit gezwungen haben müssen.

Anerkennungen sind in der Praxis nicht so häufig, da eine berufsbedingte Entstehung der Wirbelsäulenerkrankung nachweisbar sein muss und in der Regel vorhandene private Belastungsfaktoren nicht berücksichtigt werden dürfen. An die Anerkennung als Berufskrankheit werden daher hohe Forderungen bezüglich der gehobenen Lasten, der Lastgewichte und der Dauer der Arbeiten gestellt.

Sinnvollerweise betreibt man rechtzeitig Prävention, indem man

  • keine zu schweren Lasten hebt oder schwere Lasten zu zweit hebt,
  • die richtige Hebetechnik einsetzt,
  • rechtzeitig geeignete Hilfsmittel verwendet.

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