Einsatzkräfte sind auf jeden Fall zu alarmieren, wenn z. B.

  • Personen kontaminiert und/oder verletzt wurden,
  • keine Vorkehrungen zur Abarbeitung in Eigenregie getroffen wurden,
  • das Ausmaß des Notfalls durch Notfallhelferinnen und Notfallhelfer bzw. Dienstleister nicht mehr sicher beherrscht werden kann oder
  • der Notfall sich auch auf Bereiche außerhalb des Betriebes auswirkt.

Um bei einem Notfall ein effizientes Eingreifen zu ermöglichen, empfiehlt es sich, schon während der Planungsphase des Notfallmanagements Kontakt mit den örtlich zuständigen Einsatzkräften aufzunehmen, um die betrieblichen Gegebenheiten vorzustellen und mögliche Notfallszenarien durchzusprechen. Sinnvoll sind in diesem Zusammenhang regelmäßige, gemeinsame Notfallübungen.

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