Pedelecs 25 mit und ohne Anfahr-/Schiebehilfe sind dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt (§ 1 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz).

Für das Fahren benötigt man kein Versicherungskennzeichen, keinen Führerschein und keine Zulassung.

Tabelle: Geltenden Bestimmungen

Kriterium Anforderung
Motornenndauerleistung ≤ 250 Watt
Elektromotorische Tretunterstützung bis max. 25 km/h
Ausrüstungspflicht analog Fahrrad
Pedalbewegung erforderlich[1]
Versicherungspflicht nein
Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung nein
Mindestalter kein
Fahrerlaubnis nein
Helmpflicht nein
Straßenverkehrsrechtliche Einordnung (z. B. Benutzung von Fahrradwegen) analog Fahrrad

 

Hinweis
Das Tragen eines geeigneten Helms wird dringend empfohlen
[1] Für Pedelecs 25 mit einer Anfahr-/Schiebehilfe erst ab einer Geschwindigkeit von 6 km/h.

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