Diese Muster-Gefährdungsbeurteilung führt nur die allgemein üblichen Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei der Benutzung von Hubarbeitsbühnen auf. Jeder Einsatz einer Hubarbeitsbühne unterliegt jedoch anderen Bedingungen.

Es ändern sich die Arbeitsverfahren und die Arbeitsumgebung und damit auch die Gefährdungen. Dies ist in der konkreten, für jeden Einsatzfall zu erstellenden bzw. anzupassenden Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Die vorliegende Muster-Gefährdungsbeurteilung muss also für jeden Einsatz neu erstellt werden, das heißt:

 

1.

Festlegen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

 

2.

Ermitteln der Gefährdungen

 

3.

Beurteilen der Gefährdungen bzw. der Risiken

 

4.

Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen (bei diesem Schritt ist die Rangfolge der Schutzmaßnahmen nach § 4 Arbeitsschutzgesetz zu beachten)

 

5.

Durchführung der Maßnahmen

 

6.

Überprüfen der Wirksamkeit der Maßnahmen

 

7.

Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei Änderung des Arbeitsverfahrens bzw. der Arbeitsumgebung

Gefährdungen und Maßnahmen (Dokumentation)

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