Gefahrstoffe können bei der Lagerung durch folgende Faktoren zu einer besonderen Gefährdung der Beschäftigten führen:

  • die Eigenschaften bzw. den Aggregatzustand der gelagerten Stoffe (Gas, Flüssigkeit, Feststoff),
  • die Menge der gelagerten Stoffe,
  • die Art der Lagerung,
  • die Tätigkeiten bei der Lagerung,
  • die Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe,
  • die Lagerdauer.

Neben den genannten Faktoren entscheidet vor allem die bauliche Ausführung des Lagerraums (Beschaffenheit der Baumaterialien, Größe, Einrichtungen etc.) darüber, wie Gefahrstoffe sicher gelagert werden.

Durch die Gestaltung und die Anordnung der Lagerräume für gefährliche Stoffe ist die Gefährdung der Beschäftigten sowie anderer Personen zu beseitigen oder auf ein Minimum zu beschränken. Dabei sind insbesondere die Vorgaben der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern" in der Fassung vom 30.11.2015, hinsichtlich des Arbeitsschutzes maßgeblich. Zusätzliche Vorgaben können sich aus weiteren Rechtsbereichen wie zum Beispiel aus dem Bau- oder Umweltrecht ergeben.

Abb. 11.4

spezielles Lager für Gefahrstoffe

Anforderungen an Räume zur Lagerung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffe dürfen grundsätzlich nicht in oder an Flucht- und Rettungswegen, Verkehrswegen, in Durchgängen oder engen Höfen gelagert werden. Pausen- und Bereitschaftsräume gelten als ungeeignet.

Am Arbeitsplatz selbst darf gemäß § 8(1), Ziff. 6 GefStoffV nur die für den Fortgang der Arbeit erforderliche Menge bzw. der Tages-/Schichtbedarf vorhanden sein.

Darüber hinaus gehende Mengen können entweder

  • im Arbeitsraum in einem Sicherheitsschrank nach DIN EN 14470 Teil 1 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten" oder
  • in einem gesonderten Lagerraum gelagert werden.

Während kleine Mengen an Gefahrstoffen auch außerhalb von Lagern unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze und Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 510 Nr. 4.1 und Nr. 4.2 gelagert werden können, sind bei größeren Mengen weitere Maßnahmen in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung zu treffen (Angaben zu den Mengenschwellen siehe TRGS 510, Tabelle 1, Spalte 4). Giftige, sehr giftige, kanzerogene und erbgutverändernde Stoffe der Kategorie 1 oder 2 müssen immer unter Verschluss oder so aufbewahrt werden, dass nur fachkundige und zuverlässige Personen Zugang haben.

Abb. 11.5

Gefahrstofflagerschrank

Zusätzliche und besondere Schutzmaßnahmen gelten für die Lagerung großer Stoffmengen (z. B. bei der Lagerung von extrem und leicht entzündbaren Flüssigkeiten in Mengen von mehr als 200 kg) bzw. für Stoffe, die u. a. aufgrund ihres Aggregatzustandes eine besondere Gefahr darstellen können (z. B. Gase in Druckgasbehältern, gekennzeichnet mit H280, H281, H220, H221, H270) mit einem Nennvolumen ab 2,5 Liter (Angaben zu den Mengenschwellen siehe TRGS 510, Tabelle 1, Spalte 5). In der Regel sind solche Lager gegen unbefugtes Betreten zu sichern, und mit dem Verbotszeichen D-P006 "Zutritt für Unbefugte verboten" gemäß ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen.

Rechtsquelle, Normen, Literaturhinweise

  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung"
  • Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege"
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 509 "Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter"
  • Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 510 "Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern"
  • DGUV Regel 108-007 "Lagereinrichtungen und Geräte"
  • DGUV Information 208-006 "Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Transport- und Lagerarbeiten"
  • DGUV Information 208-043 "Sicherheit von Regalen"
  • DIN EN 14470-1:2004-07 "Feuerwiderstandsfähige Lagerschränke - Teil 1: Sicherheitsschränke für brennbare Flüssigkeiten; Deutsche Fassung EN 14470-1:2004"
  • DIN EN 15095:2009-06 "Kraftbetriebene verschiebbare Paletten- und Fachbodenregale, Umlaufregale und Lagerlifte - Sicherheitsanforderungen; Deutsche Fassung EN 15095:2007+A1:2008"
  • DIN EN 15512:2010-09 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Verstellbare Palettenregale - Grundlagen der statischen Bemessung; Deutsche Fassung EN 15512:2009"
  • DIN EN 15635:2009-08 "Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl - Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen; Deutsche Fassung EN 15635:2008"
  • Informationen der BGHW: http://bghw.vur.jedermann.de/bghw/xhtml/document.jsf?alias=bghw_int_lg0_0_0_1_&event=navigation

Die Auflistung ist nicht abschließend und sollte vor Anwendung auf Aktualität geprüft werden.

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