Die Betriebsangehörigen, die zu Ersthelfern oder Ersthelferinnen ausgebildet werden sollen, werden in der Regel vom Unternehmer oder von der Unternehmerin zum Erste-Hilfe-Lehrgang bei einer ermächtigten Stelle schriftlich angemeldet, die ihren Sitz am Ort des Unternehmens oder in seiner Nähe hat. Für die Anmeldung und Bestätigung der Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an der Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer oder Ersthelferinnen stellen die Unfallversicherungsträger ein Formular zur Verfügung. Dieses Formular kann über den Internetauftritt des Fachbereiches "Erste Hilfe" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (www.dguv.de/fb-erstehilfe) heruntergeladen werden.

Mitzuteilen sind:

  • Name
  • Vorname
  • Geburtsdatum des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin
  • Anschrift des für sein oder ihr Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträgers und
  • die Mitgliedsnummer, unter der das Unternehmen bei diesem geführt wird

Bei der Anmeldung ist außerdem anzugeben, dass sie für die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung oder an einer Erste-Hilfe-Fortbildung, dem sogenannten Erste-Hilfe-Training (siehe Abschnitt 6.6), erfolgt. Die Ausbildungsstelle gibt dem Unternehmen Ort und Zeit des Lehrganges bekannt. Die Kurse finden in der Regel am Sitz der ausbildenden Stelle statt. Wenn eine bestimmte Zahl von Teilnehmern oder Teilnehmerinnen erreicht wird, kann mit der Ausbildungsstelle auch vereinbart werden, dass der Lehrgang während der Arbeitszeit in passenden Räumlichkeiten im Betrieb durchgeführt wird. Nach Abschluss des Lehrganges bestätigt die ermächtigte Stelle dem zuständigen Unfallversicherungsträger schriftlich die Aus- bzw. Fortbildung der betreffenden Lehrgangsteilnehmer oder -teilnehmerinnen zu Ersthelfern bzw. Ersthelferinnen auf dem Anmeldeformular "Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer oder Ersthelferinnen". Dieses bildet die Grundlage für die direkte Abrechnung der Lehrgangsgebühren der ermächtigten Stelle mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger.

Über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Lehrgang stellt die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der Unfallversicherungsträger der ermächtigten Stelle eine Dateivorlage in elektronischer Form für die Teilnahmebescheinigung zur Verfügung, auf der diese die erfolgreiche Teilnahme an der Ausbildung in Erster Hilfe bestätigt. Die ausbildende Stelle händigt dem Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin die Teilnahmebescheinigung bei erfolgreichem Lehrgangsabschluss direkt aus.

Der Ersthelfer oder die Ersthelferin hat die Teilnahmebescheinigung dem eigenen Betrieb vorzulegen, damit dieser die Ausbildung registrieren und den Termin für die Fortbildung überwachen kann.

Die Ausbildung in der Ersten Hilfe durch eine allein nach § 68 der Fahrerlaubnisverordnung anerkannte Stelle reicht nicht aus, um als Ersthelfer im Sinne des § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" im Betrieb eingesetzt werden zu können. Dazu bedarf die ausbildende Stelle zusätzlich der Ermächtigung durch die Unfallversicherungsträger.

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