Diese Information gibt Hinweise zur praktischen Durchführung wiederkehrender Prüfungen an

  • ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln, die innerhalb oder außerhalb des Unternehmens benutzt oder bereitgestellt werden. Hierzu zählen z. B. Elektrohandwerkzeuge, EDV-Geräte, Bürogeräte, Kaffeemaschinen, Wasserkocher oder Rundfunkgeräte. Vom Unternehmen geduldete private Elektrogeräte sind dem gleichgestellt;
  • transportablen elektrischen Arbeitsmitteln, z. B. Baustellenkreissägen, Schweißgeräte.

In bestimmten Bereichen sind weitergehende Anforderungen aus Verordnungen, Normen und anderen Regelwerken zu beachten. Dies gilt beispielsweise für Geräte, die in explosionsgefährdeten Bereichen oder im Bergbau eingesetzt werden oder für Medizinprodukte.

Außerdem werden weitere sicherheitstechnische Prüfungen beschrieben, die im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen zweckmäßig sind.

Sinngemäß können diese Informationen auch für das Prüfen ortsfester Arbeitsmittel angewendet werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge