Die Rettungsmaßnahmen sind in regelmäßigen Abständen mit den zuständigen Einsatzkräften (z. B. eigenes Personal, Feuerwehr, Rettungsdienst, Bergwacht, Technisches Hilfswerk, DLRG) zu üben und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen.

Abb. 9.2.1 und Abb. 9.2.2: Übung zur Rettung einer Person aus einer Kaplanturbine

Abb. 9.2.3: Beispiel einer Rettungsübung in einem Maschinenhaus eines Wasserkraftwerks

Abb. 9.2.4: Beispiel einer Rettungsübung an einer Steigleiter eines Schachtes

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