Vor Inbetriebnahme der elektrischen Anlagen auf der Baustelle müssen die Maßnahmen zum Schutz bei indirektem Berühren, vor allem auch an den aufgestellten Baustromverteilern, durch eine Elektrofachkraft geprüft werden.

Die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme mit Fehlerstromschutzeinrichtung ist mindestens einmal im Monat durch eine Elektrofachkraft oder bei Verwendung geeigneter Prüfgeräte auch durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person auf Wirksamkeit zu prüfen. Die Funktion der Fehlerstromschutzeinrichtung ist arbeitstäglich durch Betätigung der Prüftaste zu prüfen.

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