Nach Abschluss aller Arbeiten werden die Sicherheitsmaßnahmen wieder aufgehoben. Zunächst sind alle Werkzeuge, Leitern, Hilfsgeräte usw. von den Arbeitsstellen und aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Erst wenn alle Personen den Gefahrenbereich verlassen haben, dürfen die Sicherheitsmaßnahmen aufgehoben werden. Auch dabei darf niemand gefährdet werden.

Die Kurzschließung und Erdung wird zuerst an der Arbeitsstelle und anschließend an den übrigen Stellen, z. B. Ausschaltstellen, aufgehoben.

Die Reihenfolge ist genau umgekehrt wie vor Beginn der Arbeiten: Beim Abbau zuerst Kurzschließung und dann erst Erdung beseitigen!

Achten Sie darauf, dass die Erdungs- und Kurzschließvorrichtung zuerst von den einzelnen Anlagenteilen, z. B. Leitungen oder Sammelschienen, und zuletzt von der Erdungsanlage gelöst wird. Dadurch bleibt die Erdungs- und Kurzschließvorrichtung frei von gefährlichen Spannungen, weil sie bis zuletzt an der Erdungsanlage angeschlossen ist.

Anlagenteile und Leitungen, die nicht mehr geerdet und kurzgeschlossen sind, gelten als unter Spannung stehend und dürfen daher nicht mehr berührt werden.

Vor Beginn der Arbeiten entfernte Schutzverkleidungen und Sicherheitsschilder sind wieder ordnungsgemäß anzubringen.

Sicherheitsmaßnahmen an den Schaltstellen dürfen erst nach Freimeldung aller von der Schaltstelle abhängigen Arbeitsstellen aufgehoben werden.

Bei den Meldungen wird ebenso verfahren wie vor Beginn der Arbeiten beim Freischalten und Sichern der Anlage.

In schriftlichen, fernschriftlichen und fernmündlichen oder mündlichen Meldungen sind Name und gegebenenfalls Dienststelle oder Betrieb des für die Freimeldung Verantwortlichen anzugeben.

Mündliche oder fernmündliche Meldungen sind von der aufnehmenden Stelle zu wiederholen, um Hörfehler zu vermeiden.

Auch die Meldung, dass die Arbeitsstelle einschaltbereit ist, darf nur der Arbeitsverantwortliche abgeben.

Die Vereinbarung einer bestimmten Einschaltzeit ohne vorherige Freimeldung ist verboten.

Die Anweisung zum Einschalten darf erst gegeben werden, wenn von allen Arbeitsstellen die Freimeldung der Anlage erfolgt und von sämtlichen Schaltstellen die Einschaltbereitschaft gemeldet worden ist.

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