Auf die Ausstattung kommt’s an

Wer sicher unterwegs sein will, sollte auf die richtige Ausstattung seines Rades achten. Nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sind im Straßenverkehr bestimmte Ausrüstungsteile an Fahrrädern vorgeschrieben. Auch wenn Rennräder oder Mountainbikes häufig ohne Beleuchtung angeboten werden, muss bei der Benutzung im Straßenverkehr die Sicherheitsausstattung nachgerüstet werden.

Rücklicht (rot; empfohlen mit Standlichtfunktion) plus
Großflächenrückstrahler mit Kategorie "Z" (rot; meist im Rücklicht integriert)
Zwei Rückstrahler (gelb) je Pedal, nach vorn und hinten wirkend
Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen
Wirkungsvolle, hell tönende Klingel
Scheinwerfer (weiß; empfohlen mit Standlichtfunktion)
Rückstrahler (weiß; darf im Scheinwerfer integriert sein)
Nabendynamo, Seitendynamo oder akkubetriebene Beleuchtung
Ringförmig zusammenhängende retroreflektierende weiße Streifen an den Reifen(-flanken) bzw. Felgen oder alle Speichen entweder vollständig weiß retroreflektierend oder mit Speichenhülsen an jeder Speiche oder mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachte, nach der Seite wirkende gelbe Speichenrückstrahler an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

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