Nach Art. 14 der REACH-Verordnung (1907/2006/EG) muss der Hersteller oder Importeur (Lieferant) für jeden registrierungspflichtigen Stoff, den er in Mengen von mehr als 10 t pro Jahr in Verkehr bringen will, eine Stoffsicherheitsbeurteilung (Chemical Safety Assessment – CSA) erstellen. Diese Beurteilung muss im Stoffsicherheitsbericht (Chemical Safety Report – CSR) dokumentiert werden. Bestandteil der Stoffsicherheitsbeurteilung ist die Ableitung von Expositionsgrenzen, unterhalb deren der Stoff zu keiner Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit führt. Dieser Expositionsgrenzwert wird als Derived No-Effect Level (DNEL – abgeleitete Expositionshöhe) bezeichnet. Menschen sollen keinen Stoffkonzentrationen oberhalb dieses Wertes ausgesetzt werden.

 
Achtung

Mehrere unterschiedliche DNEL möglich

Oft können für einen Stoff mehrere unterschiedliche DNEL abgeleitet werden, die sich auf verschiedene Expositionsmuster (Expositionsszenarien) beziehen, z. B.

  • bei ständiger oder gelegentlicher Exposition am Arbeitsplatz oder
  • für die Allgemeinbevölkerung.

Unterschieden wird auch zwischen kurzzeitiger und langandauernder Exposition (akute gegenüber chronischen Wirkungen).

DNEL können für verschiedene Expositionswege aufgestellt werden, z. B. für

  • inhalative Exposition oder
  • dermale Exposition.

Die Beurteilung der Wirkungen auf jedem Expositionsweg bzw. für jede Gruppe von Exponierten wird in Abschnitt 5 des Stoffsicherheitsberichts dargelegt und erforderlichenfalls im REACH-Sicherheitsdatenblatt im Abschnitt 8 zusammengefasst.

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