Die Art des Stechschutzes ist in Leistungsklassen unterteilt und schützt daher unterschiedlich. Sie muss nach den Arbeits- und Einsatzbedingungen der Beschäftigten ausgewählt werden. Daher wird zunächst geprüft, welchen Gefährdungen die Beschäftigten ausgesetzt sind.

Die Leistungsklasse 1 schützt vor unbeabsichtigten Schnitten durch Handmesser, jedoch nur bedingt vor Stichen. Diese Leistungsklasse darf nicht verwendet werden, wenn das Messer aufgabenbedingt zum Körper hin geführt werden muss.

Schutzbekleidungen der Leistungsklasse 2 schützen vor unbeabsichtigten Schnitten und Stichen durch Handmesser, auch wenn Messer arbeitsbedingt zum Körper hin geführt werden müssen.

Stechschutzkleidung kann unterschiedlich gearbeitet sein. Das Metallringgeflecht kann gröber und feiner ausgebildet sein (Abb. 1). Der Ringdurchmesser wird je nach Gefährdung gewählt, bei Handschuhen ist der Durchmesser meist kleiner. Sehr spitze Gegenstände können das Material jedoch durchdringen. Neben Stahlringgeflecht findet auch Titanringgeflecht Anwendung und führt bei gleicher Schutzwirkung zu bis zu 40 % leichterer Stechschutzbekleidung.

Das Schuppenplättchengewebe (Abb. 2) bietet einen vollflächigen Schutz beinahe ohne Zwischenraum. Der Schutz gegenüber dünnen Stichwerkzeugen ist besser, jedoch ist die Flexibilität eingeschränkt. Persönliche Schutzausrüstung aus Schuppenplättchengewebe muss nach Herstellerangaben getragen werden, da sie falsch getragen werden kann und dann nicht schützt.

Abb. 1: Metallringgeflecht, links für Handschuhe und Schnittschutzkleidung , rechts für hoch beanspruchte Stechschutzkleidung

Abb. 2: Verschiedene Schuppenplättchengewebe

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