Schutzhandschuhe für mechanische Gefährdungen sind nach EN 388 mit mindestens 4 Leistungsmerkmalen gekennzeichnet:

  1. Abriebfestigkeit (0-4),
  2. Schnittfestigkeit (0-5),
  3. Weiterreißfestigkeit (0-4),
  4. Durchstichsicherheit (0-4).

Je nach den Anforderungen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben, müssen die Leistungsmerkmale ausgewählt werden. 0 oder X steht dabei für keinen Schutz. 4 bzw. 5 stellt den besten Schutz im Merkmalsbereich dar.

Jeder Hersteller kann eine Prüfung der Schnittfestigkeit nach ISO 13997 durchführen lassen. Die Kennzeichnung besteht dann aus den Buchstaben A-F. Optional ist zudem eine Prüfung des Stoßschutzes gemäß EN 13594 möglich. Ein bestandener Test wird dann mit P angegeben.

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