Das Thema Datenschutz ist heutzutage, in einer Welt der digitalen Vernetzung und vielfältiger Informationskanäle, brisanter denn je. Auch in Deutschland prägen Datenschutzskandale in den letzten Jahren immer häufiger die Nachrichten. Fast wöchentlich tauchen neue Schlagzeilen über vermeintliche Datenmissbräuche auf – nicht zuletzt standen bereits renommierte Unternehmen wie Google, Facebook & Co. öffentlich in der Kritik von Datenschützern. Die zahlreichen Vorfälle von Unternehmen, in denen nicht adäquat mit den Daten der Mitarbeiter umgegangen wurde, machen deutlich, dass in diesem Bereich dringender Aufklärungs- und Handlungsbedarf besteht.

Bereits 1977 wurde der Schutz persönlicher Daten erstmals im Bundesdatenschutzgesetz verankert. Im Jahr 1983 bekräftigte das Bundesverfassungsgericht, auf der Entscheidungsgrundlage eines Volkszählungsurteils, das sog. Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses besagt, dass jeder Bürger das Recht besitzt, selbst darüber zu entscheiden, wer welche Daten von ihm zu welchem Zweck erheben und verarbeiten darf. Gesetzliche Vorschriften, welche den Umgang mit personenbezogenen Daten klar regeln, sind also bereits seit Jahrzehnten vorhanden.

Mit der Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die die Datenschutzrichtlinie 95/46/EG von 1995 ablöst, geht zwar mehr Transparenz und Kontrolle für Mitarbeiter einher, allerdings ist es auch für viele europäische und nicht-europäische Unternehmen eine Herausforderung, sich mit der DSGVO auseinanderzusetzen und diese umzusetzen.

Häufig liegt ein Missbrauch bzw. Verstoß des Datenschutzes weniger an einer bösen Absicht oder gar einer kriminellen Energie, sondern vielmehr an mangelhaftem Wissen der Personen. Den meisten Unternehmen sowie auch Privatpersonen ist schlichtweg nicht bewusst, dass es gesetzliche Datenschutzbestimmungen gibt bzw. was deren Inhalte sind. Auch die schwierige Verständlichkeit der Gesetzestexte, aufgrund ihrer abstrakten Regelungen, stellt ein großes Problem der Datenschutzgesetze dar. Doch gerade diese Unkenntnis kann für die jeweiligen Betroffenen fatale Folgen haben. Eine der grundlegenden Aufgaben des Datenschutzes ist es deshalb, das erforderliche Problem-, Unrechts- und Verantwortungsbewusstsein zu entwickeln und insbesondere den Zugriff auf Daten für Unberechtigte zu verhindern. Folglich muss genau hier angesetzt und eine aufklärende Orientierungshilfe gegeben werden.

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