Sofern der Arbeitgeber das Fahrrad als Arbeitsmittel bereitstellt, mit dem Dienstfahrten durchgeführt werden (z. B. auf dem Firmengelände oder im öffentlichen Straßenverkehr), muss vor der ersten Nutzung eine Arbeitsschutzunterweisung erfolgen. Die Unterweisung ist jährlich zu wiederholen.

Insbesondere bei der Bereitstellung von E-Bikes sollte aufgrund der höheren Gefährdung neben der theoretischen auch eine praktische Unterweisung durchgeführt werden.

Im theoretischen Teil der Unterweisung sollte auf Verkehrsregeln, das Tragen von Schutzkleidung, Verhalten im Fall einer Panne, bestimmte Wartungsarbeiten sowie die Erkennung und Beseitigung von Mängeln eingegangen werden.

Die Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Es sollten die wesentlichen Inhalte vermerkt werden.

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