• Durch Information können Mitarbeiter auf den Umgang mit traumatischen Stressoren vorbereitet werden. In Unterweisungen kann auf tätigkeitsspezifische Gefährdungen und Gefahren mit potenziell traumatisierendem Charakter und deren mögliche Folgen hingewiesen werden.
  • In immer mehr Unternehmen werden Kollegen zu psychologischen Erstbetreuern ausgebildet. Diese psychologische Erste Hilfe ist das Pendant zur medizinischen Ersten Hilfe. Psychologische Erstbetreuer bieten unmittelbar nach einem Extremereignis eines betroffenen Kollegen Unterstützung und je nach Betreuungsumfang auch praktische Hilfe an. Einige Unfallversicherungsträger bieten ihren Mitgliedsunternehmen Qualifizierungsangebote.[1]
  • Sehr wichtig sind auch die Unterstützung und die Betreuung bei beruflichen Einsätzen (Polizei, Feuerwehr, Rettungssanitäter) durch Kollegen und Vorgesetzte. Dies kann auch institutionalisiert werden durch Nachbesprechung der täglichen Einsätze und Supervision. Wertschätzung und Dank für die geleistete Arbeit durch Vorgesetzte mindern nachweislich das Risiko einer PTBS.
  • Besteht das Risiko einer Gefährdung, können betriebsspezifische Konzepte helfen, die psychischen Folgen eines traumatischen Ereignisses so gering wie möglich zu halten. Wichtig ist dabei die Benennung eines "Kümmerers" und die Erstellung und Bekanntmachung eines "Notfallplans" und einer "Rettungskette": Wer macht was und informiert wen im Notfall?
  • Mit einer Gefährdungsbeurteilung kann eine Risikoeinschätzung vorgenommen werden, ob Beschäftigte Gefahr laufen, mit traumatisierenden Ereignissen konfrontiert zu werden. Sie beinhaltet auch bauliche, technische, organisatorische und weitere Maßnahmen, um Vorkommnissen vorzubeugen oder im Akutfall Hilfe zu leisten.
 
Wichtig

Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung

Die Prüfliste "Psychotrauma" der Unfallkasse des Bundes ist ein hilfreiches Instrument für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung.[2]

Die Aufsichtspersonen der Unfallversicherungsträger sind gute Ansprechpartner für die Entwicklung betriebsspezifischer Konzepte zur Vermeidung oder Verminderung traumatischer Erlebnisse. Es erweist sich als sinnvoll, zum Aufbau eines Präventionskonzepts auch einen Vertreter der Leistungsabteilung hinzuzuziehen.

[1] Informationen hierzu: DGUV-I 206-023: Standards in der betrieblichen psychologischen Erstbetreuung (bpe) bei traumatischen Ereignissen, 2017.

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