Die Prüfung vor Inbetriebnahme und nach prüfpflichtigen Änderungen erfolgt in Abhängigkeit vom Gefährdungspotenzial durch zugelassene Überwachungsstellen oder durch befähigte Personen. Erst nach diesen Prüfungen dürfen Dampfkesselanlagen in Betrieb genommen werden. Dampfkesselanlagen zur Erzeugung von Dampf oder Heißwasser, die länger als 2 Jahre außer Betrieb waren, dürfen erst wieder in Betrieb genommen werden, nachdem ihre Anlagenteile einer inneren Prüfung unterzogen worden sind.

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