Sobald in irgendeiner Form Arbeiten auf Dächern anfallen, muss dazu eine präzise Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Dabei sind z. B. folgende Fragen zu klären:

Bei der Planung:

  • Welche Inspektions-, Wartungs- und Reparaturarbeiten können anfallen bzw. sind diese ggf. im Vorfeld vermeidbar?
  • Wie sollen anfallende Arbeiten ausgeführt werden und durch wen?
  • Welche Anlagen sollen/müssen auf dem Dach montiert werden?

Im Bestand:

  • Welche Arbeiten werden auf Dächern verrichtet? – umfassende Analyse erforderlich!
  • Wer arbeitet auf Dächern? Welche Kompetenz/ Fachausbildung ist gegeben?
  • Wie häufig fallen Arbeiten auf Dächern an?
  • Unter welchen Umständen (geplant, ungeplant, aufschiebbar oder nicht) fallen Arbeiten auf Dächern an?

Dementsprechend sind geeignete, hinlänglich sichere und wirksame Maßnahmen (s. u.) festzulegen und umzusetzen.

 
Wichtig

Eigene und Fremdfirmen-Mitarbeiter berücksichtigen

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen nicht nur die Arbeiten auf Dächern berücksichtigt werden, die durch eigene Beschäftigte auszuführen sind, sondern ausdrücklich auch solche, die durch beauftragte Fremdfirmen zu erledigen sind. Auch dafür sind detailliert Gefahren und Maßnahmen zu klären und umzusetzen (s. o. Vorgaben der DGUV-I 201-054).

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