Beim Umgang mit Lösungen aus chlorhaltigen Feststoffen, Salzsäure, Natriumchlorit bzw. -hypochlorit i. d. R.:

Beim Umgang mit Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas sowie Chlordioxidanlagen:

  • Atemschutzgeräte (Vollmaske oder Gebläse unterstütztes Filtergerät, jeweils mit geeignetem Filter)

Bei Chlorgasausbruch:

  • Chemikalienschutzanzug (CSA)
  • umluftunabhängiges Atemschutzgerät
 
Achtung

Geeignete PSA

Die Beschäftigten müssen den ordnungsgemäßen Zustand ihres Atemschutzgerätes vor jeder Benutzung auf sichere Funktion und erkennbare Mängel hin prüfen. Dabei sind auch Lagerfristen und Gebrauchsdauer von Atemschutzfiltern zu beachten. Der Einsatz von Filtern von Atemschutzgeräten mit Aktivkohle ist nur bis zum Erreichen der zweiten Alarmschwelle (Chlorgasausbruch) möglich (DGUV-I 213-040). Das Auswechseln von Chlorgasbehältern (Flaschen, Fässer) darf nur unter Verwendung von Atemschutzgeräten (Vollmaske mit Kombinationsfilter B2P2 oder Gebläse unterstütztes Filtergerät mit Kombinationsfilter TH3B2P) erfolgen. Vor dem Wechseln von Chlorgasbehältern müssen diese auf Dichtheit geprüft werden.

Die Dichtheitsprüfung erfolgt mit dem Ammoniaktest: Bei Ausströmen von Chlor bilden sich weiße Nebel. Strömt auch nach Schließen der Verschlussmutter an der Gasflasche weiterhin Gas aus, muss mittels Spezialdichtung und roter Verschlusskappe die Gasflasche dicht gemacht werden. Tritt danach weiterhin unkontrolliert Gas aus, muss der Raum sofort verlassen, die Berieselungsanlage eingeschaltet und ein Notruf unter 112 abgesetzt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge