Allgemeine Anforderungen an Technikbereiche in Bädern legt Abschn. 4.4.1 DGUV-R 107-001 fest. Es gilt u. a.:

  • Sie müssen gegen Zutritt von Unbefugten gesichert sein.
  • Sie müssen be- und entlüftet werden können (Ausnahme: Chlorgasräume).
  • Gefahrloses Beseitigen von Gefahrstoffen muss möglich sein.

Behälter und Leitungen für feste und flüssige Chemikalien müssen aus geeigneten Werkstoffen bestehen und entsprechend ihrem Inhalt gekennzeichnet sein.

Zusätzliche Anforderungen gelten für

Als Chlorgasräume werden Räume bezeichnet, in denen sich Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas befinden sowie gelagerte Behälter mit Chemikalien zur Chlorung (z. B. Druckflaschen mit Chlor oder Fässer mit anorganischen Chlorverbindungen).

Wegen des hohen Gefährdungspotenzials gelten für Chlorgasräume zusätzliche Anforderungen (s. Abschn. 4.4.6.1 DGUV-R 107-001), u. a.:

  • feuerhemmend (mind. F30) und gasdicht ausführen,
  • mit unmittelbarem Ausgang ins Freie, Türen müssen nach außen aufschlagen,
  • mit einer wirksamen Chlorgasbeseitigungseinrichtung, z. B. einer Wassersprühanlage zum Niederschlagen von austretendem Chlorgas,
  • Chlorgaswarngerät mit akustischer und optischer Signalgebung außerhalb des Chlorgasraums, das die Chlorgasbeseitigungseinrichtung im Gefahrenfall automatisch in Gang setzt.
 
Praxis-Beispiel

Warnsignal bei "baulich ungünstiger Lage"

Eine sog. baulich ungünstige Lage liegt vor, wenn sich im Gefahrenbereich Wohn- oder öffentliche Aufenthalts- bzw. Verkehrsbereiche befinden. Das Warnsignal muss dann an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden, wenn das Warnsignal nicht wahrgenommen werden kann, z. B. außerhalb der Betriebszeiten oder bei Abwesenheit (Abschn. 4.4.6.1 DGUV-R 107-001).

Da Chlor bei Rückverflüssigung, Eindringen von Feuchtigkeit in die Chlorversorgung und Rückfluss von Wasser in die chlorgasführenden Leitungen – aus der Korrosion von Stahl und Messing in der Vakuumleitung – die sog. "Chlorbutter" bildet, muss dies u. a. durch Absperreinrichtungen verhindert werden.

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