Nach § 5 TrinkwV darf Wasser für den menschlichen Gebrauch und nach § 37 Abs. 2 IfSG zusätzlich Schwimm- oder Badebeckenwasser in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen die menschliche Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht gefährden. Trink- und Badewasser muss daher behandelt werden, i. A. erfolgt eine Chlorung.

Chlor ist bei Zimmertemperatur gasförmig. Bei Kontakt von Chlorgas mit Wasser entsteht die hypochlorige Säure, die für die desinfizierende Wirkung von Chlor bzw. der verwendeten anorganischen Chlorverbindungen verantwortlich ist. Zur Chlorung von Wasser kommen verschiedene Chlorungsanlagen (Chemikalien) zum Einsatz:

  • Chlorungsanlagen unter Verwendung von Chlorgas (am häufigsten eingesetztes Verfahren),
  • Chlordioxid-Anlagen (Chlordioxid aus Natriumchlorit und Chlorgas oder aus Natriumchlorid und Salzsäure, vorwiegend zur Legionellen-Prophylaxe und gegen Filterverkeimung),
  • Elektrolyse- bzw. Durchflusselektrolyse-Anlagen (Hypochlorit oder Chlor aus Chlorid).

Zur Chlorung von Badewasser werden v. a. in kleinen Bädern auch Dosiersysteme für Chlorverbindungen in Form von fertigen Lösungen, Granulat, Pulver oder Tabletten verwendet.

Die eingesetzten Desinfektionsmittel sind Gefahrstoffe. Angewendet werden (vgl. DGUV-I 213-040) v. a. in großen Bädern:

  • Chlorgas,
  • Chlordioxidlösung.

In kleineren Bädern und Becken häufig:

  • Natrium- oder Calciumhypochloritlösung,
  • Trichlorisocyanursäure oder Natriumdichlorisocyanuratdihydrat (in kleinen Bädern ohne Mess- und Regeltechnik).

Zur Desinfektion von Trinkwasser werden häufig Chlor, Chlordioxid, Natrium-, Calcium- bzw. Magnesiumhypochlorit, in seltenen Fällen Ozon, eingesetzt.

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