Chemikalienschutzhandschuhe sind Handschuhe, die als persönliche Schutzausrüstung die Hände vor Schädigungen durch chemische Einwirkungen schützen.
Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass trotz technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen mit Gefährdungen der Hände/Arme durch Chemikalien zu rechnen ist, müssen den Mitarbeitern Chemikalienschutzhandschuhe zur Verfügung gestellt werden. Neben der PSA-Benutzungs-Richtline 89/656/EWG ist auch die PSA-Benutzungsverordnung zu berücksichtigen (Persönliche Schutzausrüstung).
Weitere Vorgaben ergeben sich aus:
- DGUV-R 112-195 "Einsatz von Schutzhandschuhen"
- EN ISO 21420 "Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren"
- EN ISO 374-1 "Schutzhandschuhe gegen Chemikalien und Mikroorganismen"
- EN 388 "Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken"
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