Neben dem Arbeitgeber sind auch die Arbeitnehmer zur Mitarbeit aufgefordert. Der Arbeitnehmer kann sich nicht zurücklehnen, denn er ist gemäß § 15 ArbSchG zur Mitwirkung und Unterstützung verpflichtet. Das gilt auch für den Bereich der psychischen Gesundheit.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge