Systemprävention zielt auf das Gesamtsystem Betrieb/Unternehmen ab. Sie umfasst das Miteinander in der Zusammenarbeit, in der Hierarchie und im Gesamtunternehmen. Es geht um Themen, wie

  • Team- und Unternehmensentwicklung (Leitbild, Betriebsvereinbarungen, Ziele),
  • Kommunikation, Führungsstil und Kooperation, Arbeitsklima,
  • soziale Beziehungen fördern (Beruf und Familie).
  • Im Bereich der Systemprävention sind jedoch auch die gesellschaftlichen Akteure gefragt:
  • Die Krankenkassen müssen gemäß § 20 SGB V aktiv sein; Tab. 1 verdeutlicht die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien.
  • Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und die gesetzliche Rentenversicherung sind in der tertiären Prävention bzw. Rehabilitation in der Pflicht – gemäß dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente, da es um Menschen geht, die in einem Arbeitsverhältnis stehen und weiter in Arbeit gehalten werden sollen.
 
Primärprävention nach § 20 Abs. 1 SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b SGB V

Bewegungsgewohnheiten

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Arbeitsbedingte körperliche Belastungen

  • Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates

Ernährung

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Betriebsverpflegung

  • Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz

Stressmanagement

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung

Psychosoziale Belastungen (Stress)

  • Förderung individueller Kompetenzen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz
  • Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung

Suchtmittelkonsum

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums

Suchtmittelkonsum

  • Rauchfrei im Betrieb
  • "Punktnüchternheit" (Null Promille am Arbeitsplatz) bei der Arbeit

Tab. 1: Handlungsfelder und Präventionsprinzipien der Krankenkassen

Die Unternehmen sind aufgefordert, diese Unterstützung auch einzufordern und im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements braucht es die Zusammenarbeit zwischen den gesellschaftlichen und den betrieblichen Akteuren.

Zusätzlich bieten sich freie Anbieter auf dem wachsenden Mark zur Unterstützung an. Die Palette geht vom Burnout-Lotsen über den Coach zum Therapeuten. Viele Prozessbeteiligte, wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsmediziner, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, betriebliche Gesundheitsmanager und Mitarbeiter von Personalabteilungen, bilden sich weiter, um ihre Dienste intern oder extern als Zusatzleistung anzubieten.

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