Ist eine Erkrankung bereits eingetreten, dann wird geklärt, ob der Mitarbeiter durch Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation seine Arbeitskraft erhalten und ein möglicher Rückfall durch bestimmte Maßnahmen verhindert werden kann. Die Maßnahmen haben das Ziel, die Verschlimmerung eines Gesundheitsproblems zu vermeiden und gleichzeitig die Fortführung beruflicher Tätigkeit zu ermöglichen. Im Rahmen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) (§ 167 SGB IX) ist der Betrieb seit Mai 2004 zur Mitarbeit verpflichtet.

 
Praxis-Beispiel

Burnout-Prävention ist auch gezielte Rehabilitation von Betroffenen

Betroffene berichten oft, dass danach nichts mehr ist wie es war. Doch die Arbeitsstelle ist die gleiche, die Anforderungen auch. Viele Unternehmen und Führungskräfte haben dafür keinen Plan und sind oft überfordert, denn auch hier ist nichts mehr so wie es einmal war.

Petra aus B sah nur noch ihre Arbeit und zog erst auf Druck ihrer Familie die Reißleine. Sie war ein halbes Jahr krank, erholte sich wieder und beschloss bewusst, nicht wieder in die für sie gnadenlose Marketingwelt zurückzukehren, um einen Rückfall zu verhindern. In neuen Erfahrungsfeldern grenzt sie sich nun rechtzeitig ab, um nicht von der Arbeit dominiert zu werden. Sie hat dabei gelernt, sich nicht nur über die Arbeit zu definieren.

K aus S war erfolgreich in der Modebranche unterwegs, spürte jedoch, was mit ihr passierte und bat um Hilfe – vergebens. Sie schaffte es, zog selbst die Reißleine und keiner in ihrem Umfeld verstand es. Sie brauchte ein Jahr in Form einer Weltreise, um wieder Luft zu bekommen, und ein volles weiteres Jahr, um sich selbst zu finden. Es dauerte ein weiteres Jahr, bis ihre heutige Firma sie fand – und sie darin ihre Aufgabe.

2.3.1 Was kommt nach dem Burnout? – Zurückkehren in den Betrieb

Gibt es im Betrieb bereits eine Person, die wegen Burnout ausgefallen ist, dann haben Sie eine Vorstellung davon, was das bedeuten kann. Nach einem Burnout ist nichts mehr wie es war, wenn die Person wirklich ausgebrannt ist. I. d. R. fällt der Mitarbeiter auch länger als 6 Wochen aus, sodass die Firma hier gemäß der gesetzlichen Vorgaben (Betriebliches Eingliederungsmanagement) reagieren sollte bzw. sich gezielt unterstützen lässt. Ein Fall ist auch ein klares Signal, genauer hinzuschauen und sich Gedanken zu machen, was geändert werden muss, damit dies ein Einzelfall bleibt.

Eine frühzeitige Abstimmung mit der Klinik und dem Mitarbeiter ist hier hilfreich, um rechtzeitig zu klären, unter welchen Bedingungen eine Rückkehr und eine Wiedereingliederung möglich sind. So bitter die Erfahrung einer Burnout-Erkrankung auch sein mag, beinhaltet sie doch auch die Chance, über eingefahrene Lebens- und Arbeitsmuster nachzudenken und diese neu auszurichten oder überhaupt die Weichen für sich neu zu stellen.

2.3.2 Hilfestellungen bei der Rückkehr in den Betrieb

Dem Verhalten von Führungskräften kommt natürlich eine Schlüsselfunktion zu, damit der Wiedereinstieg nach einer Burnout-Erkrankung gut gelingt. Ein Neuzuschnitt bzw. eine Veränderung der Arbeitsaufgaben und eine genaue Definition, was genau die Aufgaben sind, erweisen sich dabei oft als hilfreich.

Regelmäßige Gespräche zwischen Vorgesetzten und Betroffenen mit dem Betriebsrat, um die Arbeitssituation zu bewerten und eventuell auch neu anzupassen, wurden ebenfalls als Unterstützung erlebt.

Bei der Rückkehr in den Betrieb haben Betriebsräte als Interessenvertreter der Mitarbeiter die wichtige Aufgabe, diesen Wiedereinstieg wohlwollend zu begleiten, und in Gesprächen mit der Geschäftsführung immer wieder auf den Anteil der Arbeitsbedingungen für das Entstehen einer Burnout-Symptomatik hinzuweisen.

Betroffene, die diese Lebenskrise erfolgreich gemeistert haben, haben auf jeden Fall an Selbstreflexionsfähigkeit gewonnen. D. h., sie wissen über ihre Stärken und Schwächen besser Bescheid und achten sensibler auf ihre Grenzen als vorher. Das sind Fähigkeiten und Fertigkeiten, die in einer modernen Arbeitsorganisation unverzichtbar sind.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Arbeitsschutz Office. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge