Der Anhang Nr. 11 BildscharbV forderte noch: "Der Arbeitsstuhl muss ergonomisch gestaltet und standsicher sein". Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), in die inzwischen die Bildschirmarbeitsverordnung integriert wurde, verzichtet auf diese wenig hilfreiche Aussage. Sie enthält keinen Hinweis auf Mindestanforderungen für Bürostühle.

 
Wichtig

Anforderungen an Bürostühle

Nicht die Normen oder der Grad der Standardisierung und das Design, sondern der Preis ist entscheidend.

Der Stuhl ist mehr als seine Einzelteile, er ist Teil eines Arbeitssystems und muss sich hier passend integrieren. Der Stuhl muss zur Arbeitsaufgabe und der Person passen. So muss er nach einem Baukastenprinzip aufgebaut sein, um eine richtige Individualisierbarkeit auf die verschiedenen Mitarbeiter zuzulassen.

Die Anforderungen sind auch jeweils unterschiedlich, wenn der Bürostuhl

  • nur von einer Person benutzt wird oder
  • von mehreren Personen, wie z. B. bei Desksharing oder im Call-Center.

Die Checkliste "Bürostühle: Anforderungen" enthält die wichtigsten Punkte, die es zu beachten gilt.

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