Überblick

Büroarbeitsplätze gibt es in ganz unterschiedlichen räumlichen Situationen, nicht nur in klassischen Einzelbüros. Während dort i. d. R. eine ungestörte und ablenkungsarme Arbeitsatmosphäre gegeben ist, ist in Mehrpersonenbüros oder Multifunktionsräumen eine ausgereifte Raum- und Arbeitsplatzgestaltung erforderlich, damit Beschäftigte möglichst ungestört und ohne unzuträgliche Belastungen ihre Arbeitsaufgaben erledigen können. Raumakustische Maßnahmen, eine geschickte Raumaufteilung und Flächennutzung, angepasstes Mobiliar und manche organisatorischen Vorkehrungen tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen für Büroarbeit in intensiv und vielfaltig genutzten Räumen zu verbessern. Dem sind jedoch technische und praktische Grenzen gesetzt, sodass es oft letztlich eine betriebliche Entscheidung ist, ob die unvermeidbar ablenkungsreiche Mehrfachnutzung eines Raums oder die Notwendigkeit ungestörten Arbeitens auf hohem Konzentrationsniveau Vorrang bei der Raumnutzung haben soll.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die grundlegenden Anforderungen an Büroarbeitsplätze leiten sich aus den Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung und den dazugehörigen Regeln ab, u. a.:

Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV):

Arbeitsstätten-Regeln:

Arbeitsschutzrelevante Details zur Arbeitsplatzgestaltung im Büro finden sich in:

  • DGUV R 115-401 "Branche Bürobetriebe"
  • DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung"
  • DGUV-I 215-443 "Akustik im Büro – Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros"
  • VBG Fachwissen "Büroarbeit – sicher, gesund und erfolgreich"

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