Wenn am Büroarbeitsplatz noch andere als die mit diesem Arbeitsplatz verbundenen Arbeitsprozesse ablaufen, stört das Beschäftigte oft direkt (durch Ansprache, die mit einer Unterbrechung der Tätigkeit verbunden ist) oder indirekt, indem sie sich nicht voll konzentrieren können.

Typische Situationen, in denen solche Störfaktoren auftreten, sind:

  • Gespräche von Kollegen in Mehrpersonenbüros, hier vor allem wegen des Informationsgehalts dieser Wahrnehmung. Dieser ist zwar grundsätzlich für die anderen im Raum Beschäftigten zunächst nicht relevant, es gelingt aber sehr häufig nicht, die Wahrnehmung auszublenden, schon gar nicht "auf Kommando", wenn Betroffene bereits aufgrund ihrer eigenen Arbeitssituation angespannt sind oder die besprochenen Dinge auch für die eigene Arbeit von Belang sind.
  • Kundenkontakt: Wer seine Büroarbeit in Sicht von Kunden oder Kollegen, die mit bestimmten Anliegen den Bereich aufsuchen, erledigen muss, muss damit rechnen, häufig gestört zu werden, auch wenn eigentlich andere im Bereich diese Aufgaben wahrnehmen. Spätestens, wenn alle zuständigen Kollegen belegt sind, kann er/sie sich diesen Anliegen i. d. R. nicht entziehen. Ähnliches gilt natürlich auch für Telefonkontakte.
  • Häufiger Zugriff von anderen Nutzern auf Drucker, FAX-Geräte oder Unterlagen am eigenen Arbeitsplatz/im Arbeitsraum.
 
Achtung

Nutzen von Großraumbüros hinterfragen

Auch wenn Großraumbüros seit Jahrzehnten etabliert sind und in Form von offenen Bürolandschaften mit verbesserten Arbeitsbedingungen punkten können – grundsätzlich sinkt, wo mehrere Personen in Sicht- und Hörkontakt gemeinsam arbeiten, die Konzentrationsrate bzw. die Spanne ungestörter Arbeitsphasen. Es ist kritisch zu prüfen, ob die positiven Effekte gemeinsamen Arbeitens, die durch solche Bürokonzepte gefördert werden sollen (vor allem Teamarbeit), diese Nachteile ausgleichen oder sogar überwiegen können – ansonsten ist mit einer sinkenden Arbeitseffizienz zu rechnen, erst recht, wenn (zugegeben schwer bestimmbare) Faktoren, wie erhöhte Gesundheitsbelastungen, Fehlzeiten und Fluktuation, mit berücksichtigt werden.

Diese Art von allgemeinen Störfaktoren sind noch viel weniger als akustische Störungen in ihrer Zumutbarkeit einzuordnen. Sie sind nur sehr schwer zu objektivieren, weil ihre Auswirkungen auf verschiedene Betroffene sehr unterschiedlich sind. Außerdem gehören Kontakte mit Kollegen und Kunden in aller Regel zum Arbeitsfeld mit dazu und es ist nicht einfach abzugrenzen, wann das Maß der Zuträglichkeit unter Arbeitsschutzgesichtspunkten überschritten ist. Hier müssen ggf. alle Beteiligten (Betroffene, Kollegen, Vorgesetzte, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt, ggf. Mitarbeitervertretung) bei der Gefährdungsbeurteilung zusammenarbeiten.

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